Technische Bedingungen Für die Lieferung von JUWEL Fertiggaragen
Die Garagen werden mit einem speziellen Garagentransport- LKW zu Ihrer Baustelle transportiert und nach Vorgaben der Systemstatik aufgestellt. Hierfür werden in der Breite mindestens die jeweilige Garagenbreite zzgl. 2 cm nach beiden Seiten benötigt, in der Höhe muss ein durchgängiger Freiraum (auch im Bereich des endgültigen Standortes der Garage) von mindestens 4,20 m vorhanden sein. Treppen, Fallrohre, Fensterbänke, Briefkästen, Lampen etc., sind bei der Zufahrtsbreite zu beachten und ggf. auf eigene Kosten, vor Lieferung, zu entfernen!
- Für das Ein- und Ausfahren des LKW werden abhängig vom Garagentyp mind. 6,50 m (Seitenablader für max. 14 to.) oder mind. 10,50 m (Heckablader für max. 16 to.) vor dem endgültigen Standort der Garage benötigt.
- Der LKW fährt mit der geladenen Garage bis kurz vor das vordere Streifenfundament (bei einteiligem Baukörper). Damit der LKW problemlos einfahren kann, muss die Grundstückszufahrt bis zum vorderen Fundament plan verdichtet und standfest sein.
- Das Gesamtgewicht des Garagentransporters mit Garage beträgt je nach Garagentyp bis zu 40 to. bei min. 12 to. Achsdruck!
- Bürgersteig- oder Vorplatzbefestigungen, Kellerlichtschächte und Kanalabdeckungen, die das Transportfahrzeug bei der Anlieferung zwangsläufig befahren muss, sind bauseits auf eigene Gefahr standfest abzudecken und zu sichern. Unsere erfahrenen Fahrer sind angewiesen, mit äußerster Vorsicht vorzugehen! Für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung jedoch unvermeidbar entstehen können, übernehmen wir keine Haftung. Evtl. Schäden sind durch den Auftraggeber zu beseitigen.
- Erd- und Freileitungen sind zu sichern oder zu entfernen.
- Bäume und Sträucher im Lichtraumprofil des Transportfahrzeuges und der geladenen Garage sind zu entfernen bzw. zurück zu schneiden.
- Garagen mit einem Gewicht von über 16 to. oder einer Länge über 7 m können systembedingt nur mit LKW-Tieflader transportiert und mit Mobilkran aufgestellt werden. Die Kosten für die Mobilkrangestellung sind nicht im Garagenpreis enthalten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten der Baustelle und müssen im jeweiligen Einzelfall kalkuliert, angeboten und berechnet werden.
- Für evtl. Wartezeiten unseres Transportfahrzeuges auf der Baustelle aufgrund nicht vertragsgemäß hergerichteter Baustellen, wird pro Stunde eine Gebühr in Höhe von € 260,- pro Stunde zzgl. MwSt. berechnet. Ebenso vergebliche bzw. wiederholte An- und Abfahrten werden nach Stundenaufwand berechnet.
- Verschmutzungen an den Innen- oder Außenflächen der Garagen während des Transports bei schlechter Witterung sind unvermeidbar. Diese sollten unmittelbar nach Aufstellung der Garage(n) mit lauwarmen Wasser und einer weichen Bürste abgewaschen werden. Diese Leistung ist im Bedarfsfall vom Käufer zu erbringen. Leichte Unregelmäßigkeiten des Innenanstrichs und des Außenputzes sind Beweis handwerklicher Arbeit und berechtigen nicht zu Reklamationen!
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Durch den Abruf zur Lieferung und Aufstellung der Garage(n) bestätigt der Käufer, dass die Baustelle nach vorgenannten Voraussetzungen hergerichtet wurde, bzw. dass der Aufstellung der Garage(n) keine Hinderungsgründe entgegenstehen und die Garage zügig aufgestellt werden kann.
Stand 05/2020