Unsere Fertiggaragen-Checkliste

Vorbereitung für Zufahrt und Aufstellung

Benötigen Sie einen Baustellenbesichtigung? Wurde die Abmessung des Fundaments geprüft? Wie viel Platz wird für die Aufstellung der Garage benötigt? Wir verstehen, dass der Kauf und die Planung einer Fertiggarage viele Fragen aufwirft. Mit unserer Checkliste bieten wir Ihnen einen ersten Überblick. Die Checkliste können Sie bequem ausdrucken und alles, was Sie bereits erledigt haben, abhaken.

Vorbereitung zur Garagenlieferung

Um eine reibungslose Anlieferung und Aufstellung der Garage(n) auf Ihrer Baustelle zu gewährleisten, müssen folgende technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte prüfen Sie sorgfältig an Hand der nachfolgen Checkliste, und unseren technischen Bedingungen ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfalle, nach Fertigstellung der vorgenannten Punkte, an unsere Mitarbeiter und vereinbaren Sie eine Baustellenbesichtigung, so lassen sich unangenehme Überraschungen am Tag der Lieferung vermeiden.

Checkliste

Für die Vorbereitung der Zufahrt und der Garagenaufstellfläch

  • Die Garagenfundamente sind fertiggestellt und die Abmessungen geprüft worden. Das Erdreich zwischen den Fundamenten ist mindestens 5 Zentimeter niedriger als die Oberkante des Fundaments. Erdhügel sind keine vorhanden.
  • Die lichte Breite für das Aufstellen der Garage beträgt mindestens die jeweilige Garagenbreite zzgl. 2 Zentimeter nach links und rechts (Garagenbreite plus 4 Zentimeter = erforderliche Aufstellbreite).
  • Die lichte Höhe beträgt (auch im Bereich des endgültigen Standortes der Garage) mindestens 4,20 Meter. Treppen, Fallrohre, Fensterbänke, Briefkästen, Lampen, Bäume, Sträucher etc. sind entfernt und behindern nicht bei der Aufstellung der Garage.
  • Der Rangierraum für das Ein- und Ausfahren des LKW beträgt, anhängig vom Garagentyp mindestens 6,50 Meter (Querablader für max. 14 Tonnen Garagengewicht)oder mindestens 10,50 Meter (Heckablader für max. 16 Tonnen Garagengewicht) vor dem endgültigen Standort der Garage. Im Rangierbereich des LKW und der Aufstellfläche befinden sich keine Hindernisse, die die Aufstellung unmöglich machen würden.
  • Die Grundstückszufahrt ist bis zum vorderen Fundament plan verdichtet und für 40 Tonnen LKW mit jeweils 12 Tonnen Achsdruck befahrbar. Bei Garagen mit Anbau gilt dies auch für die ersten 3 m hinter dem vorderen Fundament.
  • Bürgersteig- oder Vorplatzbefestigungen, Kellerlichtschächte (ggf. zu entfernen) und Kanalabdeckungen, die das Transportfahrzeug bei der Anlieferung zwangsläufig befahren muss, sind standfest abgedeckt und gesichert.
  • Erd- und Freileitungen sind gesichert bzw. entfernt worden

Durch den Abruf zur Lieferung und Aufstellung der Garage(n) bestätigen Sie, dass die Baustelle nach den vorgenannten Voraussetzungen hergerichtet wurde, bzw. dass der Aufstellung der Garage(n) keine Hinderungsgründe entgegenstehen und die Garage zügig aufgestellt werden kann.

Stand 05/2020

 

Technische Bedingungen

Für die Lieferung von JUWEL Fertiggaragen

Die Garagen werden mit einem speziellen Garagentransport- LKW zu Ihrer Baustelle transportiert und nach Vorgaben der Systemstatik aufgestellt. Hierfür werden in der Breite mindestens die jeweilige Garagenbreite zzgl. 2 cm nach beiden Seiten benötigt, in der Höhe muss ein durchgängiger Freiraum (auch im Bereich des endgültigen Standortes der Garage) von mindestens 4,20 m vorhanden sein. Treppen, Fallrohre, Fensterbänke, Briefkästen, Lampen etc., sind bei der Zufahrtsbreite zu beachten und ggf. auf eigene Kosten, vor Lieferung, zu entfernen!

  • Für das Ein- und Ausfahren des LKW werden abhängig vom Garagentyp mind. 6,50 m (Seitenablader für max. 14 to.) oder mind. 10,50 m (Heckablader für max. 16 to.) vor dem endgültigen Standort der Garage benötigt.
  • Der LKW fährt mit der geladenen Garage bis kurz vor das vordere Streifenfundament (bei einteiligem Baukörper). Damit der LKW problemlos einfahren kann, muss die Grundstückszufahrt bis zum vorderen Fundament plan verdichtet und standfest sein.
  • Das Gesamtgewicht des Garagentransporters mit Garage beträgt je nach Garagentyp bis zu 40 to. bei min. 12 to. Achsdruck!
  • Bürgersteig- oder Vorplatzbefestigungen, Kellerlichtschächte und Kanalabdeckungen, die das Transportfahrzeug bei der Anlieferung zwangsläufig befahren muss, sind bauseits auf eigene Gefahr standfest abzudecken und zu sichern. Unsere erfahrenen Fahrer sind angewiesen, mit äußerster Vorsicht vorzugehen! Für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung jedoch unvermeidbar entstehen können, übernehmen wir keine Haftung. Evtl. Schäden sind durch den Auftraggeber zu beseitigen.
  • Erd- und Freileitungen sind zu sichern oder zu entfernen.
  • Bäume und Sträucher im Lichtraumprofil des Transportfahrzeuges und der geladenen Garage sind zu entfernen bzw. zurück zu schneiden.
  • Garagen mit einem Gewicht von über 16 to. oder einer Länge über 7 m können systembedingt nur mit LKW-Tieflader transportiert und mit Mobilkran aufgestellt werden. Die Kosten für die Mobilkrangestellung sind nicht im Garagenpreis enthalten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten der Baustelle und müssen im jeweiligen Einzelfall kalkuliert, angeboten und berechnet werden.
  • Für evtl. Wartezeiten unseres Transportfahrzeuges auf der Baustelle aufgrund nicht vertragsgemäß hergerichteter Baustellen, wird pro Stunde eine Gebühr in Höhe von € 260,- pro Stunde zzgl. MwSt. berechnet. Ebenso vergebliche bzw. wiederholte An- und Abfahrten werden nach Stundenaufwand berechnet.
  • Verschmutzungen an den Innen- oder Außenflächen der Garagen während des Transports bei schlechter Witterung sind unvermeidbar. Diese sollten unmittelbar nach Aufstellung der Garage(n) mit lauwarmen Wasser und einer weichen Bürste abgewaschen werden. Diese Leistung ist im Bedarfsfall vom Käufer zu erbringen. Leichte Unregelmäßigkeiten des Innenanstrichs und des Außenputzes sind Beweis handwerklicher Arbeit und berechtigen nicht zu Reklamationen!

Durch den Abruf zur Lieferung und Aufstellung der Garage(n) bestätigt der Käufer, dass die Baustelle nach vorgenannten Voraussetzungen hergerichtet wurde, bzw. dass der Aufstellung der Garage(n) keine Hinderungsgründe entgegenstehen und die Garage zügig aufgestellt werden kann.

Stand 05/2020

Sie haben noch Fragen zu unserer Checkliste?

Wenn es noch Fragen gibt oder Sie sich bezüglich einzelner Punkte der Checkliste nicht sicher sind, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter und vereinbaren eine Baustellenabnahme.

Sprechen Sie uns an